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Kirchliche Trauung · 13 Min. Lesezeit

Kirchliche Trauung
Ablauf, Unterlagen und Fotos

Ihr wollt in der Kirche heiraten, evangelisch, katholisch oder gemeinsam? Hier steht, wie die kirchliche Trauung mit dem Standesamt zusammenhängt, was die Landeskirche Hannovers und das Bistum Hildesheim voraussetzen, welche Unterlagen ihr braucht, wie der Gottesdienst abläuft und was ihr vorab wegen der Fotos klären solltet.

Inhalt

Was ist eine kirchliche Trauung?

Eine kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, in dem ihr Gott um den Segen für eure Ehe bittet; so beschreibt es die Landeskirche Hannovers. Der Kirchenkreis Burgdorf, die evangelische Kirche im Osten der Region Hannover, beschreibt es so: Für Eheschließungen sind in Deutschland die Standesämter zuständig; in der Kirche wird die bereits geschlossene Ehe von beiden Partnern vor Gott und der Gemeinde bezeugt, und Brautpaar und Gemeinde bitten gemeinsam um Gottes Segen.

Laut Kirchenkreis Burgdorf versteht sich die Trauung nicht vorrangig als Dienstleistung der Kirche, sondern als öffentliche Gottesdienstfeier der Gemeinde, zu der auch das Glockengeläut einlädt. Die Landeskirche Hannovers nennt außerdem, worauf die Unterscheidung hinausläuft: Die standesamtliche Hochzeit ist der rechtlich-formal zentrale Akt, mit allen Folgen für Rente und Steuerklasse.

Erst Standesamt, dann Kirche?

Ja, in der Regel heiratet ihr zuerst standesamtlich und feiert danach die kirchliche Trauung. Grund ist das staatliche Recht: Nach § 1310 BGB wird eine Ehe nur dadurch geschlossen, dass beide vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Wie die Anmeldung beim Standesamt in Hannover läuft, steht im Beitrag Standesamtliche Trauung in Hannover.

Früher war eine kirchliche Trauung vor dem Standesamt sogar verboten. Laut EKD hat eine Änderung im Personenstandsgesetz, die zu Beginn des Jahres 2009 in Kraft trat, dieses staatliche Verbot aufgehoben. Seitdem ist es aus Sicht des staatlichen Rechts zulässig, kirchlich zu heiraten, ohne vorher standesamtlich verheiratet zu sein.

Was die evangelische Kirche daraus macht

Die evangelische Kirche nutzt diese Möglichkeit nicht. Die EKD hat 2009 bekräftigt, dass die standesamtliche Eheschließung nach evangelischem Verständnis Voraussetzung für eine kirchliche Trauung bleibt. Die Landeskirche Hannovers hat das im selben Jahr in ihrer Rundverfügung G10/2009 festgehalten: Eine kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche Trauung ist auch weiterhin nicht möglich. Auch die heutige Seite der Landeskirche nennt als Voraussetzung, dass das Paar bereits standesamtlich verheiratet ist.

Was die katholische Kirche erlaubt

Katholisch gilt dieselbe Regel, mit einer Ausnahme. Laut katholisch.de muss die standesamtliche Hochzeit vorher stattfinden; Ausnahmen brauchen die ausdrückliche Erlaubnis des Bischofs. Das Bistum Hildesheim beschreibt den Weg: Das Paar gibt im Vorbereitungsgespräch eine gesonderte Erklärung ab, warum es nicht zivilrechtlich heiraten kann oder will, und bestätigt, dass es über die rechtlichen Folgen informiert ist. Über die Unbedenklichkeitsbescheinigung („Nihil obstat“) entscheidet das Bischöfliche Generalvikariat.

Die Folgen sind erheblich. Laut Bistum Hildesheim gelten Paare, die nur kirchlich geheiratet haben, staatlich als unverheiratet. Ihnen fehlen viele Rechte, etwa Unterhaltsansprüche, das Ehegattenerbrecht, der gemeinsame Familienname oder Rentenansprüche aus der Ehe. Für euch heißt das in der Praxis: zuerst das Standesamt. Wie viel Zeit dazwischen liegt, ist offen; im EKD-Gutachten, das die Landeskirche Hannovers 2009 weitergegeben hat, heißt es, der Traugottesdienst werde nicht mehr unbedingt in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Eheschließung gefeiert.

Evangelische Trauung: Voraussetzungen und Unterlagen

Für eine evangelische Trauung braucht ihr die standesamtliche Ehe und in der Landeskirche Hannovers mindestens einen Partner, der Kirchenmitglied ist. Die EKD weist darauf hin, dass die Regeln je nach Landeskirche verschieden sein können. Für Hannover schreibt die Landeskirche: Sind beide keine Kirchenmitglieder, ist eine kirchliche Trauung nicht möglich. Gehört einer von euch keinem christlichen Glauben an, ist sie möglich; der Kirche ist dann wichtig, dass dieser Partner das Verständnis einer christlichen Trauung und Ehe achtet.

Diese Unterlagen nennt die EKD, und zwar von beiden Partnern:

  • Personalausweis
  • Taufschein
  • Konfirmationsurkunde
  • Heiratsurkunde vom Standesamt

Ist einer von euch katholisch, erklärt euch laut EKD die Pfarrperson eurer Gemeinde in einem Gespräch, ob ihr dort heiraten könnt und welche Unterlagen zusätzlich nötig sind.

Das Traugespräch

Vor jeder evangelischen Trauung steht ein ausführliches Traugespräch. So steht es in der Handreichung „Mut zur Ehe“, die das Landeskirchenamt Hannover 2008 herausgegeben hat: Das Gespräch ist mehr als eine organisatorische Vorbesprechung. Ihr könnt von eurem Lebensweg erzählen, von Erwartungen und auch von Ängsten, und die Pastorin oder der Pastor bekommt Anregungen für die Traupredigt. Im Traugespräch werden auch Gestaltung und Ablauf der Trauung besprochen.

Der Kirchenkreis Burgdorf empfiehlt, sich vorher schon einen Trauspruch aus der Bibel zu überlegen und Lieder aus dem Gesangbuch herauszusuchen. Aufwendigere Wünsche, etwa zur Musik, solltet ihr laut Kirchenkreis möglichst früh klären. Laut Landeskirche Hannovers könnt ihr euch bei Liedauswahl, Trauspruch und Trauversprechen mit eigenen Ideen einbringen.

Katholische Trauung: Voraussetzungen und Unterlagen

Für eine katholische Trauung muss laut Bistum Hildesheim mindestens einer von euch Mitglied der katholischen Kirche sein. Vor der Trauung wird beim Pfarramt eures Wohnorts ein Ehevorbereitungsprotokoll aufgenommen. Dabei werden laut Bistum die wichtigsten Personendaten erfasst, Fragen des kirchlichen Eheverständnisses besprochen und die Gestaltung der Feier festgelegt.

Das Bistum Hildesheim nennt dafür diese Unterlagen:

  • Katholische Partner: einen neu ausgestellten Taufschein vom Pfarramt, in dem ihr getauft wurdet. Er enthält den Nachweis, dass ihr ledig seid.
  • Partner aus einer anderen Kirche: die Taufdaten und eine schriftliche eidesstattliche Erklärung über den Ledigenstand.
  • Ungetaufte Partner: ebenfalls eine schriftliche eidesstattliche Erklärung über den Ledigenstand.
  • Wenn ihr schon standesamtlich verheiratet seid: eine Kopie der Heiratsurkunde zum Trauungsgespräch.

Wie neu „neu ausgestellt“ ist, erklärt katholisch.de: Der katholische Taufschein darf nicht älter als sechs Monate sein, weil bei Katholiken weitere Sakramente eingetragen werden und so nachvollziehbar ist, dass der Partner wirklich ledig ist. Kommt einer von euch aus dem Ausland, kann die Taufbescheinigung laut katholisch.de länger dauern; kümmert euch dann früh darum.

Trauzeugen sind katholisch vorgesehen: Laut Bistum Hildesheim werden zwei Trauzeugen vorausgesetzt, weil die Trauung ein öffentlicher Akt ist. Beide sollten mindestens 14 Jahre alt sein; ein christliches Bekenntnis ist rechtlich nicht notwendig. War einer von euch schon einmal verheiratet, muss laut Bistum Hildesheim zuerst die zuständige kirchliche Stelle die Nichtigkeit der ersten Ehe feststellen.

Laut katholisch.de weist euch der Pfarrer auch auf Ehevorbereitungsseminare hin; die Bistümer haben dafür verschiedene Angebote. Das Bistum Hildesheim nennt den Ehevorbereitungskurs der katholischen Familienbildungsstätte (Fabi) Hannover. Laut katholisch.de entscheidet ihr außerdem mit dem Pfarrer, ob ihr einen Wortgottesdienst oder eine Eucharistiefeier mit Kommunion feiert.

Ökumenische Trauung: wenn ihr verschiedenen Kirchen angehört

Eine „ökumenische Trauung“ gibt es streng genommen nicht, wohl aber eine Trauung mit Geistlichen beider Kirchen. Laut EKD feiert ihr dann entweder einen evangelischen Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers oder einen katholischen Gottesdienst mit Beteiligung einer evangelischen Pfarrperson. Die Kirchenrechtlerin Reinhild Ahlers erklärt es bei katholisch.de so: „Ökumenisch ist die liturgische Gestaltung der Trauung. Die Trauung an sich, also der rechtliche Teil, ist entweder katholisch oder evangelisch, je nachdem, welcher Amtsträger den Ehewillen erfragt.“

Das Bistum Hildesheim spricht offiziell von der „gemeinsamen Trauung“. Je nach Kirche nimmt der katholische oder der evangelische Geistliche das Eheversprechen entgegen, der andere hält in der Regel die Predigt. Auch dann wird vorher das Ehevorbereitungsprotokoll aufgenommen; für eine Trauung in der evangelischen Kirche ist zusätzlich eine besondere Erlaubnis nötig, die Dispens.

Wenn einer von euch nicht in der Kirche ist

Evangelisch ist das in der Landeskirche Hannovers möglich, solange einer von euch Kirchenmitglied ist (siehe oben). Katholisch braucht ihr laut katholisch.de eine Dispens vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit, wenn der Partner keiner Konfession oder einer anderen Religion angehört; dafür sind der Taufschein des katholischen Partners und der Ledigeneid des nicht getauften Partners nötig. Bei konfessionsverschiedenen und religionsverschiedenen Paaren empfiehlt katholisch.de grundsätzlich einen Wortgottesdienst.

Feiert ihr zusätzlich eine religiöse Zeremonie einer anderen Religion, etwa einen Nikah, ist das ein eigener Termin. Was wir dort fotografieren, steht auf der Seite Islamische Trauung.

Wie läuft eine kirchliche Trauung ab?

Evangelisch wie katholisch beginnt die Trauung mit Empfang und Einzug, in der Mitte stehen Lesung, Predigt und das Ja-Wort, am Ende Segen und Auszug. Die Tabelle stellt den evangelischen Ablauf laut EKD neben den katholischen Ablauf im Wortgottesdienst, wie ihn das Bistum Regensburg nach dem Rituale „Die Feier der Trauung“ erklärt. Im Einzelnen besprecht ihr ihn mit eurer Gemeinde.

Ablauf im Vergleich (evangelisch laut EKD, katholisch laut Bistum Regensburg)
TeilEvangelischKatholisch (Wortgottesdienst)
EröffnungEmpfang des Brautpaares, Einzug, Begrüßung, Gebete, Musik und LiederEmpfang vor der Kirche, Einzug mit Orgelspiel, Eingangslied, Begrüßung, Kyrie, Gebet
WortLesung aus der Bibel, Musik, Predigt zum TrauspruchLesung und Antwortgesang, Evangelium, Predigt
TrauungTraubekenntnis, Ringwechsel, Segnung des Brautpaares; Abendmahl auf WunschFragen an die Brautleute, Segnung der Ringe, Vermählung, Bestätigung der Vermählung, feierlicher Trauungssegen, Fürbitten, Vaterunser, Schlussgebet, Danklied
AbschlussWünsche für die Zukunft, Fürbitten, Vaterunser, Segen, AuszugSegen, Auszug mit Orgelspiel

Eine evangelische Trauung dauert laut EKD in der Regel 25 bis 60 Minuten; eine einstündige Trauung ist üblich. Wie viel Zeit ihr für den Tag insgesamt einplanen solltet, zeigt der Beitrag Zeitplan für den Hochzeitstag.

Ja-Wort und Ringe

Katholisch könnt ihr laut Bistum Regensburg zwischen zwei Formen wählen: dem Vermählungsspruch, den ihr selbst sprecht oder nachsprecht, und der Vermählung durch das Ja-Wort. Beide Formen sind mit dem gegenseitigen Anstecken der Ringe verbunden. Danach legt der Priester oder Diakon die Stola um eure ineinandergelegten Hände. Nach dem feierlichen Trauungssegen können Trauzeugen und Priester die Trauungsdokumente unterschreiben.

Evangelisch gehört der Ringwechsel laut EKD zum Hauptteil, gemeinsam mit dem Traubekenntnis und der Segnung. Ringe sind dabei keine Pflicht: Laut Landeskirche Hannovers entscheidet ihr ganz allein, ob ihr eure Ehe mit einem Ring sichtbar macht.

Der Bräutigam im dunklen Anzug steckt der Braut im weißen Kleid den Ring an

Kirche finden und Termin planen

Euer erster Ansprechpartner ist die Kirchengemeinde oder das Pfarramt an eurem Wohnort. Die Landeskirche Hannovers hat auf ihrer Hochzeitsseite einen Gemeindefinder: Mit eurer Adresse seht ihr, welche Kirchengemeinde für euch zuständig ist. Laut Handreichung „Mut zur Ehe“ ist für die Anmeldung zuerst das Pfarramt zuständig, in dessen Gemeinde mindestens einer von euch gemeldet ist.

Ihr wollt in einer anderen Kirche heiraten? Das geht. Evangelisch braucht ihr laut EKD dafür eine Zustimmungserklärung eurer Kirchengemeinde, das Dimissoriale, und nehmt gleichzeitig Kontakt mit der Gemeinde auf, in der ihr heiraten wollt. Katholisch muss laut Bistum Hildesheim der zuständige Pfarrer dem anderen Pfarrer eine Bevollmächtigung erteilen. Eine eigene Pfarrperson mitzubringen ist laut Landeskirche Hannovers ebenfalls möglich, wenn eure zuständige Gemeinde einverstanden ist.

Wie früh solltet ihr anfragen?

  • Das Bistum Hildesheim rät, den Trautermin sechs bis neun Monate vorher mit Standesamt und Pfarrgemeinde abzusprechen.
  • Bei katholisch.de heißt es: am besten ein Jahr, spätestens ein halbes Jahr vor der Hochzeit.
  • Die Landeskirche Hannovers schreibt, dass gerade im Frühling die Wochenenden in den Gemeinden gern gewählte Termine sind, und rät, früh das Gespräch zu suchen.
  • Laut Kirchenkreis Burgdorf stehen Pastorin, Pastor oder Kirche zum Wunschtermin möglicherweise nicht zur Verfügung.

Manche Tage sind gesperrt. Laut EKD sind in der Karwoche, an einigen Festtagen und an Sonntagen in der Regel keine Trauungen möglich. Für die Landeskirche Hannovers nennt die Handreichung von 2008 die Karwoche einschließlich Karsamstag und den Buß- und Bettag; diese Regel steht seit 2006 im Trauungsgesetz der Landeskirche. Einzelne Gemeinden können laut Handreichung weitere „geschlossene Zeiten“ festlegen.

Was kostet eine kirchliche Trauung?

Die evangelische Trauung selbst kostet in der Landeskirche Hannovers in der Regel nichts. Das schreibt die Landeskirche auf ihrer Hochzeitsseite. Wollt ihr besonderen Blumenschmuck, der über den üblichen hinausgeht, bestellt und bezahlt ihr ihn selbst.

Anders kann es aussehen, wenn ihr nicht in eurer eigenen Gemeinde heiratet. Laut EKD können dann Kosten für Küsterei und Kirchenmusik oder für den Erhalt des Kirchengebäudes anfallen. Der Kirchenkreis Burgdorf schreibt, dass besonders beliebte Hochzeitskirchen von Mitgliedern anderer Gemeinden teilweise einen Kostenbeitrag für Küsterdienste, Reinigung oder Heizung erbitten. In der Handreichung von 2008 hält das Landeskirchenamt fest: Gebühren für die Trauung als solche oder für Paare aus der eigenen Gemeinde sind generell unzulässig.

Für katholische Trauungen haben wir auf den Seiten des Bistums Hildesheim und bei katholisch.de keine Angaben zu Kosten gefunden. Fragt im Pfarrbüro nach, besonders wenn ihr außerhalb eurer Pfarrei heiratet. Was ein Fotograf für den Tag kostet und wovon der Preis abhängt, erklärt der Beitrag Was kostet ein Hochzeitsfotograf?.

Fotos in der Kirche: was ist erlaubt?

Ob während des Gottesdienstes fotografiert oder gefilmt werden darf, entscheidet jede Gemeinde selbst. So steht es bei der EKD, und sie ergänzt: Im Mittelpunkt soll der Gottesdienst stehen. Wo es erlaubt ist, sollte eine Person das Fotografieren oder Filmen übernehmen, damit keine unnötige Unruhe entsteht. Ist es nicht erlaubt, gibt es laut EKD meist die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst Bilder zu machen.

Für katholische Trauungen rät katholisch.de, den Fotografen vorher mit dem Pfarrer abzusprechen, damit es während der Liturgie keine Zwischenfälle gibt. Die Würde der Feier soll gewahrt bleiben; während der Wandlung und beim Austeilen der Kommunion soll sich der Fotograf laut katholisch.de zurückhalten.

Eine allgemeine Regel für alle Kirchen in Hannover gibt es also nicht. Fragt deshalb im Traugespräch oder beim Ehevorbereitungsprotokoll nach und gebt die Antwort an euren Fotografen weiter. Wir richten uns genau nach dem, was eure Pfarrerin oder euer Pfarrer sagt. Diese Fragen helfen:

  • Darf während des Gottesdienstes fotografiert und gefilmt werden, und wenn ja, in welchen Teilen?
  • Dürfen zwei Personen fotografieren oder filmen, oder nur eine?
  • Von wo aus darf der Fotograf stehen: im Mittelgang, an der Seite, auf der Empore?
  • Ist ein Blitz erlaubt, oder soll ohne Blitz fotografiert werden?
  • Dürfen Fotograf und Videograf vor Beginn kurz mit der Pfarrperson sprechen?
  • Gibt es nach dem Gottesdienst Zeit für Fotos am Altar oder vor der Kirche?

Plant den Auszug und die Gruppenfotos vor der Kirche gleich mit ein. Überlegt vorher, welche Gruppen ihr wollt, und bittet eine vertraute Person, die Familie zusammenzurufen. Ob ihr vor der Kirche Reis werfen oder Blüten streuen dürft, klärt ihr ebenfalls am besten mit der Gemeinde.

Checkliste für die kirchliche Trauung

  • Standesamt anmelden; die kirchliche Trauung folgt in der Regel danach
  • Klären, wer von euch welcher Kirche angehört: evangelisch, katholisch oder gemeinsame Trauung
  • Kirchengemeinde oder Pfarramt am Wohnort kontaktieren, Termin und Kirche anfragen
  • Bei einer anderen Kirche: Dimissoriale (evangelisch) oder Bevollmächtigung (katholisch) klären
  • Unterlagen besorgen: Taufschein, katholisch nicht älter als sechs Monate
  • Traugespräch oder Ehevorbereitungsprotokoll vereinbaren
  • Trauspruch, Lieder und Lesungen auswählen
  • Katholisch: zwei Trauzeugen ab 14 Jahren
  • Nach Kosten fragen, besonders bei einer Kirche außerhalb eurer Gemeinde
  • Foto- und Filmregeln der Gemeinde erfragen und an den Fotografen weitergeben

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Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: § 1310 BGB – Zuständigkeit des Standesbeamten (abgerufen am 22. Oktober 2026)
  2. Evangelische Kirche in Deutschland (EKD): Pressemitteilung 15.09.2009: Keine kirchliche Trauung ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung (abgerufen am 22. Oktober 2026)
  3. Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, Landeskirchenamt: Rundverfügung G10/2009: Keine kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung (PDF) (abgerufen am 22. Oktober 2026)
  4. Evangelische Kirche in Deutschland (EKD): Häufige Fragen zur kirchlichen Trauung (abgerufen am 22. Oktober 2026)
  5. Ev.-luth. Landeskirche Hannovers: Hochzeit: Fragen und Antworten (abgerufen am 22. Oktober 2026)
  6. Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, Landeskirchenamt: Mut zur Ehe. Eine Handreichung zur Praxis der Trauung (2008, PDF) (abgerufen am 22. Oktober 2026)
  7. Evangelische Kirche im Osten der Region Hannover (Kirchenkreis Burgdorf): Trauung (abgerufen am 22. Oktober 2026)
  8. Bistum Hildesheim: Schritt für Schritt zur katholischen Hochzeit (abgerufen am 22. Oktober 2026)
  9. Bistum Hildesheim: Das sollten Sie vor der Hochzeit wissen (abgerufen am 22. Oktober 2026)
  10. katholisch.de: Vor der Hochzeit: Wichtig zu wissen (abgerufen am 22. Oktober 2026)
  11. katholisch.de: Wir heiraten! (abgerufen am 22. Oktober 2026)
  12. katholisch.de: Einer katholisch, der andere nicht – So klappt die kirchliche Trauung (abgerufen am 22. Oktober 2026)
  13. Bistum Regensburg (trau-dich-kirchlich.de): Vor Gottes Angesicht nehme ich dich an: Der Trauungsgottesdienst mit Erläuterungen (PDF) (abgerufen am 22. Oktober 2026)

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